AUSBILDUNG
Jede Frau, jeder Mann kann ab vollendetem 18. Lebensjahr Angehöriger der Feuerwehr (AdF) werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, u.a. betreffend Gesundheit und Fitness.
Die Ausbildung für die freiwilligen Feuerwehrleute ist nicht dieselbe wie für die Mitglieder der Berufsfeuerwehr. Die freiwilligen Feuerwehrleute führen die Einsätze in ihrer Freizeit durch und gehen daneben einer beruflichen Hauptbeschäftigung nach. Die Ausbildung ist je nach Kanton unterschiedlich organisiert. Für die Berufsfeuerwehrfrau und den Berufsfeuerwehrmann handelt es sich um eine Haupterwerbstätigkeit, er oder sie absolviert eine einheitliche Ausbildung mit eidgenössischem Fachausweis.
Im Kanton Freiburg gibt es keine Berufsfeuerwehren, die AdF sind alle in der Miliz tätig.
Ausbildung:
Im ersten Jahr wird eine zweitägige Grundausbildung absolviert, dann eine Ausbildung von 40 bis 70 Stunden, die auf das Jahr aufgeteilt werden.
Für den Kanton Freiburg heisst das:
2 Tage technische Grundausbildung
2 Tage Atemschutz Grundausbildung
Weiterbildungen oder Spezialausbildungen und regelmässige Übungen in den Folgejahren
Sobald die Grundausbildung abgeschlossen ist, wird die/der AdF in eine Kompanie eingegliedert, mit der er an Einsätzen teilnimmt.
Weitere Informationen unter:
https://www.118-info.ch/de
Schweizerischer Feuerwehrverband – swissfire.ch
Feuerwehrausbildungen – ECAB-KGV






